Bitte lesen Sie die folgende Vereinbarung zwischen Ihnen und Tobias Oberli ausführlich durch!
Mit dem Download oder Kauf
irgendwelcher Fotos, welche auf dieser Webseite veröffentlicht sind,
erklären Sie sich mit der folgenden Vereinbarung einverstanden.
Sämtliche Fotografien unterliegen dem Copyright von Tobias Oberli.
Alle Rechte bezüglich den Bildern liegen bei Tobias Oberli. Ihr Recht
die Fotografien zu nutzen unterliegt dieser Vereinbarung und dem
Kaufpreis, welches Sie für das Foto bezahlt haben.
Mit dieser Vereinbarung und dem bezahlten Betrag überträgt Ihnen Tobias Oberli ein persönliches,
nicht exklusives und nicht übertragbares Recht die erworbene Fotografie
wie folgt zu nutzen und wiederzugeben.
- Für Privatpersonen auf Wandbildern, Postern sowie Fotoabzügen
- Für Privatpersonen sowie Geschäfte in digitaler Form auf Webseiten, Multimedienpräsentationen, Film und Videos.
- In Magazinen, Zeitungen, Büchern, Broschüren, Kataloge, Covers und Werbung
- Für Geschäftsauftritte in Briefköpfen, Postern, Broschüren und Visitenkarten
Sie haben keine Erlaubnis:
- Die Fotografien in irgendwelcher anderen Form als oben aufgeführt zu nutzen.
- Insbesondere
die Fotografien mit pornografischem, verleumderischem, hetzerischem
oder illegalem Inhalt in in irgendeiner Form in Verbindung zu
bringen.
- Insbesondere die Fotografien an Drittpersonen weiter zu verkaufen.
- Insbesondere die Fotografien an Drittpersonen in digitaler Version weiter zu geben.
„persönlich“: Die Vereinbarung gilt nur für den Käufer (gemäss Einzahlung) einer Fotografie.
„nicht exklusiv“:
Bedeutet dass Tobias Oberli das Recht behaltet, die Bilder mehrmals zu
verkaufen sofern nicht ausdrücklich vermerkt (z.B. limitierte
Editionen).
„nicht übertragbar“:
Die mit dem Kauf erteilten Nutzungsrechte können nicht ohne
schriftliche Rücksprache mit Tobias Oberli und dessen schriftlicher
Zusage an Drittpersonen übertragen werden.
Tobias Oberli lehnt jegliche Haftung, welche aus der Weiterverwendung
der erworbenen Fotos auf irgendeine Weise entstehen könnte,
ausdrücklich ab.
Diese Vereinbarung unterliegt der schweizerischen Gesetzgebung.
Januar 2017